Grundsatzerklärung
Die conveey GmbH bekennt sich zur verantwortungsvollen Unternehmensführung gemäß den nachfolgenden, nationalen und internationalen Kriterien und setzt diese um:
1. Selbstverpflichtung zu fairer und ethischer Anwerbe- und Vermittlungspraxis:
Die Selbstverpflichtung zu fairer und ethischer Anwerbe- und Vermittlungspraxis gemäß den sechs Leitprinzipien des Gütesiegels "Faire Anwerbung Pflege Deutschland". Diese umfassen die Schriftlichkeit für die Überprüfbarkeit, Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses für Pflegefachpersonen, Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos, Transparenz zu Strukturen, Leistungen und Kosten, Nachhaltigkeit und Partizipation sowie Gesamtverantwortung für die vollständige Dienstleistungskette.
2. Selbstverpflichtung zur Einhaltung des WHO Global Code of Practice:
Die Selbstverpflichtung zur strikten Einhaltung des WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel. Insbesondere wird betont, dass Rekrutierungen ausschließlich in Ländern stattfinden, die nicht auf der aktuellen WHO-Liste “WHO health workforce support and safeguards list" aufgeführt sind.
3. Selbstverpflichtung zu internationalen Menschenrechtsstandards:
Die Selbstverpflichtung zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards, darunter die “ILO Kernarbeitsnormen”, die “ILO General principles and operational guidelines for fair recruitment and definition of recruitment fees and related costs”, die “United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights” sowie “internationale UN-Menschenrechtsabkommen”.
4. Selbstverpflichtung zum Employer-Pays-Prinzip:
Von Pflegefachpersonen werden weder direkt noch indirekte Vermittlungskosten noch Kosten für im Zusammenhang mit der Vermittlung stehende Leistungen erhoben (Employer-Pays-Prinzip). Diese Verpflichtung erstreckt sich über die gesamte Dienstleistungskette.
5. Selbstverpflichtung in Vermittlungs- bzw. Dienstleistungsverträgen:
Es wird nicht in Arbeitsverhältnisse vermittelt, die Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen enthalten, die sich auf die Kosten für die Vermittlung beziehen. In Vermittlungs- bzw. Dienstleistungsverträgen mit den Pflegefachpersonen werden auf Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen unter Berücksichtigung der in den Leitprinzipien des Gütesiegels “Faire Anwerbung Pflege Deutschland” genannten Ausnahmen verzichtet.
Anregung und Kritik
Wenn Sie derzeit von conveey eine Leistung erhalten oder bereits erhalten haben, können Sie uns hier Ihre Nachricht zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Kritik nicht anonym ist und dass es effizienter ist, eine detaillierte Beschreibung der Kritik zu formulieren. Dies ermöglicht uns, Ihnen einen besseren Service und eine schnellere Lösung zu bieten. Nachdem Ihre Kritik bei uns eingegangen ist und wir uns mit der betroffenen Stelle in Verbindung gesetzt haben, wird sie spätestens innerhalb von 3 Wochen beantwortet.